Auslagerung von Apothekenbetriebsräumen

Mit der Neufassung der Apothekenbetriebsordnung dehnte der Verordnungsgeber 2012 die bis dahin nur für krankenhausversorgende Apotheken geltende Ausnahme vom Gebot der Raumeinheit  auf heimversorgende Apotheken aus. Einige Aufsichtsbehörden wehren sich bis heute gegen diese Änderung. Eine einheitliche Haltung der Bundesländer ist entgegen wiederholten Ankündigungen auch nach der jüngsten Sitzung der Länder-Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) nicht in Sicht. 

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