Rechtssicherheit für die pharmazeutische Spezialversorgung

Bei Einführung der neuen Straftatbestände durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gab es viele Zusicherungen, dass dadurch die gewünschte Kooperation zwischen den Heilberufen nicht behindert werden solle1. Das Fehlen klarer Ausnahmeregelungen verbunden mit dem strafrechtlichen Sanktionsrisiko führen seit Inkrafttreten der neuen Regelungen jedoch verstärkt dazu, dass erforderliche und sinnvolle Kooperationsbeziehungen, die vom Gesetzgeber gewollt und gefördert wurden, aufgekündigt oder von Berufsorganisationen in Frage gestellt werden. Rechtssicherheit für die pharmazeutische Spezialversorgung weiterlesen

  1. Vgl. insbesondere BT-Drs. 18/6446, S. 18 ff.