Der neue Mustervertrag für die Heimversorgung ist veröffentlicht

Ordner HeimversorgungNach langen Vorarbeiten ist endlich der überarbeitete Mustervertrag für die Heimversorgung nach § 12a Apothekengesetz erschienen. Der Mustervertrag ist wesentlich komplexer geworden, als sein Vorgänger. Zu den Gründen ist heute ein Beitrag in der Deutschen Apotheker Zeitung erschienen: Rechtssicherheit für die Versorgungsapotheke (DAZ 2020, Nr. 34, S. 64 ?) Der neue Mustervertrag für die Heimversorgung ist veröffentlicht weiterlesen

Herausforderungen für Vor-Ort-Apotheken 2020: Versandhandel, Preisbindung, digitales Rezept

Die Geschäftsmodelle und Erfolge der Marktführer in der globalen Internetökonomie sind die Wegmarken für die Digitalstrategie der Bundesregierung und die digitale Agenda der EU-Kommission, die die Rahmenbedingungen für europäische Digital-Champions schaffen sollen. Vor diesem Hintergrund habe ich heute die Entwicklung des deutschen Apothekenrechts und den Einfluss des europäischen Unionsrechts von der Freigabe des Versandhandels durch das GKV-Modernisierungsgesetz von 2003 bis zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz-Entwurf von 2019 nachgezeichnet und die bevorstehenden Herausforderungen aus juristischer Sicht eingeschätzt. Herausforderungen für Vor-Ort-Apotheken 2020: Versandhandel, Preisbindung, digitales Rezept weiterlesen

Keine simple Vor- und Nachteilsabwägung

Auf der Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein am 12. Juni 2019 in Neuss hatte ich Gelegenheit, meine juristische Bewertung des Referentenentwurfs eines Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes zu erläutern und mit dem Kammerpräsidenten Lutz Engelen und dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer  Andreas Kiefer zu diskutieren.1 Keine simple Vor- und Nachteilsabwägung weiterlesen

  1. Kirsten Sucker-Sket, „Sozialrecht braucht Gleichpreisigkeit!“, DAZ 2019, Nr. 25, S. 20, 20.06.2019.

Rechtssicherheit für die pharmazeutische Spezialversorgung

Bei Einführung der neuen Straftatbestände durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gab es viele Zusicherungen, dass dadurch die gewünschte Kooperation zwischen den Heilberufen nicht behindert werden solle1. Das Fehlen klarer Ausnahmeregelungen verbunden mit dem strafrechtlichen Sanktionsrisiko führen seit Inkrafttreten der neuen Regelungen jedoch verstärkt dazu, dass erforderliche und sinnvolle Kooperationsbeziehungen, die vom Gesetzgeber gewollt und gefördert wurden, aufgekündigt oder von Berufsorganisationen in Frage gestellt werden. Rechtssicherheit für die pharmazeutische Spezialversorgung weiterlesen

  1. Vgl. insbesondere BT-Drs. 18/6446, S. 18 ff.