Verstößt das deutsche System der Krankenhausversorgung mit Arzneimitteln gegen den EG-Vertrag?*)

Anmerkungen zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland

Am 17. Dezember 2003, also wenige Tage nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Versandhandelsverbot für Arzneimittel1 und wenige Tage vor dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) mit seinen zahlreichen Änderungen des deutschen Arzneimittel- und Apothekenrechts2, richtete die Europäische Kommission eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ wegen Verletzung der Vorschriften über den freien Warenverkehr (Artikel 28-30 EG-Vertrag) an die Bundesrepublik Deutschland.3 Das Vorgehen gegen Deutschland war Teil eines Maßnahmenpakets gegen Importbeschränkungen bei Arzneimitteln, das sich auch gegen Regelungen in Belgien, Frankreich und Österreich richtete.4 Verstößt das deutsche System der Krankenhausversorgung mit Arzneimitteln gegen den EG-Vertrag?*) weiterlesen

  1. Urteil vom 11. Dezember 2003, Rs. C-322/01, Deutscher Apothekerverband e. V. gegen 0800 DocMorris NV und Jacques Waterval.
  2. Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-ModernisierungsgesetzGMG) vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190).
  3. Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2002/4428 [C (2003) 4909]
  4. Pressemitteilung vom 17. Dezember 2003, IP/03/1755.