Knapp ein Jahr nach der als Durchbruch gefeierten legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lockerung des Werbeverbots für Arzneimittel vom 24. November 20101 hat die Europäische Kommission am 14. Oktober 2011 eine überarbeitete Fassung ihrer ursprünglichen Vorschläge vorgelegt. Darin folgt sie in wesentlichen Punkten den 90 Änderungsanträgen der Europa-Abgeordneten und erweitert den Entwurf um eine erneute Verschärfung der erst kürzlich verabschiedeten Pharmakovigilanz-Vorschriften. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen zentral und dezentral zugelassene Arzneimittel und bestehen daher aus einer Änderungsverordnung2 und einer Änderungsrichtlinie3. Europäisches Parlament votiert für Herstellerinformationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel* weiterlesen
- Dokument P7_TA-PROV(2010)0429, http://www.europarl.europa.eu/ RegData/seance_pleniere/textes_adoptes/definitif/2010/11-24/0429/P7_ TA(2010)0429_DE.pdf. ⤴
- Europäische Kommission, Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel und hinsichtlich der Pharmakovigilanz, geänderter Vorschlag vom 14. Oktober 2011, KOM(2011) 632 endgültig, http://ec.europa.eu/health/files/patients/ip_10-2011/reg_ip_ 2011_de.pdf. ⤴
- Europäische Kommission, Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel und hinsichtlich der Pharmakovigilanz geänderter Vorschlag vom 14. Oktober 2011, KOM(2011) 633 endgültig/2, http://ec.europa.eu/health/files/patients/ip_10-2011/dir_ip_ 2011_de.pdf. ⤴