In seinem Urteil vom 30. August 2012 (Az.: 3 C 24.11) hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass die Akutversorgung eines Krankenhauses durch die Apotheke eines anderen Krankenhauses innerhalb einer Stunde möglich sein muss. Die Einrichtung eines Notfalldepots oder Arzneimittelvorrats im zu versorgenden Krankenhaus als Ersatzapotheke ist unzulässig. Bundesverwaltungsgericht: Fernversorgung von Kliniken ist unzulässig* weiterlesen