Ein Urteil des OLG Saarbrücken vom 25. September 2013 (Az.: 1 U 42/13) und die darauf fußende Berichterstattung hat für große Verunsicherung bei Heimträgern, niedergelassenen Ärzten und heimversorgenden Apothekern gesorgt. Vielfach wurde daraus ein generelles Verbot der Sammlung und Übermittlung ärztlicher Verordnungen für Heimbewohner an die versorgende Apotheke hergeleitet. Dies ist juristisch unzutreffend, das Gegenteil ist der Fall.1 Rezeptsammlung in der Heimversorgung zulässig weiterlesen
- Vgl. hierzu auch: Meyer, Arzneimittel & Recht 3/2014, S. 112. ⤴