Gilt die Substitutionsausschlussliste auch für die Krankenhausversorgung?

Am 10. Dezember 2014 ist die Liste von Arzneimitteln, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist, (Substitutionsausschlussliste) in Kraft getreten. Die Liste wurde aufgrund der Änderung des § 129 SGB V erstmals durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und tritt an die Stelle der von der Schiedsstelle beschlossenen Liste (Anlage 1a zum Rahmenvertrag gem. § 129 SGB V). Gilt die Substitutionsausschlussliste auch für die Krankenhausversorgung? weiterlesen