Am 10. Dezember 2014 ist die Liste von Arzneimitteln, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist, (Substitutionsausschlussliste) in Kraft getreten. Die Liste wurde aufgrund der Änderung des § 129 SGB V erstmals durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und tritt an die Stelle der von der Schiedsstelle beschlossenen Liste (Anlage 1a zum Rahmenvertrag gem. § 129 SGB V). Gilt die Substitutionsausschlussliste auch für die Krankenhausversorgung? weiterlesen