Der Fall:
Ein Heim in Bayern möchte von der heimversorgenden Apotheke einen „Notfallkoffer“ gestellt bekommen. Ein solcher Koffer soll schon Praxis im Nachbarlandkreis sein. Der Notfallkoffer soll Medikamente enthalten, die bei einem Arztbesuch im Heim regelmäßig benötigt werden, wie zum Beispiel
- Antibiotika in Tablettenform
- Schmerzmittel, z.B. Ibuprofen 800
- Asthmaspray, z.B. Berotec
- andere zeitnah benötigte Arzneimittel
Der behandelnde Arzt soll in Zeiten außerhalb der Apothekenöffnungszeiten, also nachts, samstagnachmittags und sonntags, bei Bedarf die Möglichkeit haben, die Arzneimittel im Austausch gegen ein Rezept zu entnehmen und am Patienten Anzuwenden oder an den Patienten abzugeben. Kein Notfallkoffer mit Arzneimitteln im Heim weiterlesen