Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. März 2015 – Patientenindividuell zusammengestellte Arzneimittelblister
Das überraschende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. März 20151 ist nicht direkt auf die Preisbildung der Apotheken für patientenindividuell neuverpackte Fertigarzneimittel anwendbar. Doch seine schriftliche Begründung, die erst seit wenigen Tagen vorliegt, wirft ein Schlaglicht auf die unbefriedigende Situation bei den Preis- und Honorarregelungen für diese neue Versorgungsform. Wo es hakt und welche Konsequenzen das Urteil bezüglich der Auslegung von § 18 AMG, § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 AMPreisV haben könnte, wird im einem Beitrag des Verfassers aufgezeigt, der am 20. August 2015 in der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) erschienen ist.