Die Übermittlung von Verordnungen in der Heimversorgung ist zulässig

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, das zurzeit vom Deutschen Bundestag beraten wird und in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft treten soll, wird die Zuweisung von Verordnungen und die Zuführung von Patienten zwischen Angehörigen von Heilberufen unter Strafe stellen, wenn dem eine Unrechtsvereinbarung über die Gewährung von Vorteilen zugrunde liegt. Alle Angehörigen eines Heilberufs sind daher gut beraten, ihre bisherigen Geschäfts-und Kooperationsbeziehungen zu überprüfen und risikobehaftete berufliche Beziehungen zu beenden. Dass derzeit viele Ärzte die institutionalisierte Zusammenarbeit mit dem heimversorgenden Apotheker im Rahmen der Heimversorgung in Frage stellen, ist vor diesem Hintergrund verständlich – aber juristisch nicht begründet. Die Übermittlung von Verordnungen in der Heimversorgung ist zulässig weiterlesen