Die pharmazeutische Fachpresse berichtet seit einigen Tagen über das Gutachten für die Apothekerkammern und -verbände in Nordrhein-Westfalen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Nach intensivem fachlichen Austausch mit Elmar Mand konnte die Stellungnahme am 24. April vorgelegt werden. Hier die wichtigsten Ergebnisse:
Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken: Kritische Stellungnahme zum Referentenentwurf weiterlesen →
Der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V in der ab 01.07.2019 geltenden Fassung enthält kein Verbot des patientenindividuellen Verblistern ärztlich verordneter Arzneimittel ohne ärztliche Anordnung des Verblisterns. Das erklärten die Vertragsparteien des Rahmenvertrags, der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband, übereinstimmend auf Anfrage der Deutschen Apotheker Zeitung. Sie räumen damit die Zweifel aus, die sich aus dem Wortlaut des neuen § 16 des Rahmenvertrags ergeben hatten. Dessen Absatz 1 lautet wie folgt: „Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung, z. B. in Form einer Verblisterung) ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung zulässig.“
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