Bei Einführung der neuen Straftatbestände durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gab es viele Zusicherungen, dass dadurch die gewünschte Kooperation zwischen den Heilberufen nicht behindert werden solle1. Das Fehlen klarer Ausnahmeregelungen verbunden mit dem strafrechtlichen Sanktionsrisiko führen seit Inkrafttreten der neuen Regelungen jedoch verstärkt dazu, dass erforderliche und sinnvolle Kooperationsbeziehungen, die vom Gesetzgeber gewollt und gefördert wurden, aufgekündigt oder von Berufsorganisationen in Frage gestellt werden. Rechtssicherheit für die pharmazeutische Spezialversorgung weiterlesen
Schlagwort: BVKA
Unter diesem Schlagwort finden Sie juristische Beiträge, die sich auf die Klinik- und Heimversorgung durch öffentliche Apotheken beziehen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheken (BVKA): www.bvka.de
Rahmenvertrag: Verblistern auf Patientenwunsch bleibt zulässig
Der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V in der ab 01.07.2019 geltenden Fassung enthält kein Verbot des patientenindividuellen Verblistern ärztlich verordneter Arzneimittel ohne ärztliche Anordnung des Verblisterns. Das erklärten die Vertragsparteien des Rahmenvertrags, der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband, übereinstimmend auf Anfrage der Deutschen Apotheker Zeitung.1 Sie räumen damit die Zweifel aus, die sich aus dem Wortlaut des neuen § 16 des Rahmenvertrags ergeben hatten. Dessen Absatz 1 lautet wie folgt: „Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung, z. B. in Form einer Verblisterung) ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung zulässig.“
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BGH sichert Rechte der heimversorgenden Apotheken
Mit Urteil vom 14. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof den Rechtscharakter des auf § 12a Apothekengesetz beruhenden Heimversorgungsvertrags und die Bedeutung des Ausschließlichkeitsverbots neu bestimmt. BGH sichert Rechte der heimversorgenden Apotheken weiterlesen
Die Unzulässigkeit des kostenlosen Verblisterns
Ein Apotheker, der einem Heim die patientenindividuelle Neuverblisterung der Arzneimittel anbietet, ohne hierfür eine Vergütung zu verlangen, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz und gegen seine Berufspflichten. Der Heimträger, der sich kostenlos beliefern lässt, ist Tatteilnehmer dieser Verstöße und kann ebenso wie der Apotheker wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. Verantwortliche des Heims, die vorsätzlich einen entsprechenden Vertrag abschließen, können sich wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafbar machen.
Faxübermittlung der Verordnungen in der Heimversorgung
Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen1 in Kraft getreten, das die neuen Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen einführt (§§ 299a, 299b Strafgesetzbuch). Danach macht sich unter anderem strafbar, wer als Angehöriger eines Heilberufs im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Verordnung von Arzneimitteln oder bei der Zuführung von Patienten einen anderen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt. Das gleiche gilt für den, der die Gegenleistung anbietet, verspricht oder gewährt. Faxübermittlung der Verordnungen in der Heimversorgung weiterlesen
- BGBl. I S. 1254. ⤴