Rezeptsammlung in der Heimversorgung zulässig

Ein Urteil des OLG Saarbrücken vom 25. September 2013 (Az.: 1 U 42/13) und die darauf fußende Berichterstattung hat für große Verunsicherung bei Heimträgern, niedergelassenen Ärzten und heimversorgenden Apothekern gesorgt. Vielfach wurde daraus ein generelles Verbot der Sammlung und Übermittlung ärztlicher Verordnungen für Heimbewohner an die versorgende Apotheke hergeleitet. Dies ist juristisch unzutreffend, das Gegenteil ist der Fall.1 Rezeptsammlung in der Heimversorgung zulässig weiterlesen

  1. Vgl. hierzu auch: Meyer, Arzneimittel & Recht 3/2014, S. 112.

Auslagerung von Apothekenbetriebsräumen

Mit der Neufassung der Apothekenbetriebsordnung dehnte der Verordnungsgeber 2012 die bis dahin nur für krankenhausversorgende Apotheken geltende Ausnahme vom Gebot der Raumeinheit  auf heimversorgende Apotheken aus. Einige Aufsichtsbehörden wehren sich bis heute gegen diese Änderung. Eine einheitliche Haltung der Bundesländer ist entgegen wiederholten Ankündigungen auch nach der jüngsten Sitzung der Länder-Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) nicht in Sicht. 

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TTIP und das Gesundheitswesen*

Als am 14. Juni 2013 der irische Minister für Arbeitsplätze, Unternehmen und Innovation Richard Bruton als amtierender Vorsitzender des Rates für Auswärtige Angelegenheiten und Handel in Luxemburg vor die Presse trat, um die Erteilung des Verhandlungsmandats für die „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) an die EU-Kommission zu verkünden, war gerade wieder einmal ein typischer EU-Kompromiss geschlossen worden.

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Bundesverwaltungsgericht: Fernversorgung von Kliniken ist unzulässig*

In seinem Urteil vom 30. August 2012 (Az.: 3 C 24.11) hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass die Akutversorgung eines Krankenhauses durch die Apotheke eines anderen Krankenhauses innerhalb einer Stunde möglich sein muss. Die Einrichtung eines Notfalldepots oder Arzneimittelvorrats im zu versorgenden Krankenhaus als Ersatzapotheke ist unzulässig. Bundesverwaltungsgericht: Fernversorgung von Kliniken ist unzulässig* weiterlesen

Der Erstattungsbetrag – ein Trauerspiel: Warum die Vertragspartner gefordert sind und nicht das BMG*

Der Gemeinsame Bundesausschuss und der GKV-Spitzenverband hatten alles so geschickt eingefädelt: Nach dem Motto „Seht alle her, es tut überhaupt nicht weh!“ wurde Ticagrelor (Brilique®), der erste freiwillige Kandidat für die frühe Nutzenbewertung und den Erstattungsbetrag, demonstrativ mit Samthandschuhen angefasst. Doch jetzt ist das Pilotverfahren ins Stocken geraten, weil die mit der Industrie getroffenen Vereinbarungen für die Handelsstufen nicht umsetzbar sind. Dahinter könnte mehr stecken, als ein technisches Problem.
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